Wenn ich Ihren Vorschlag recht verstehe, schlagen Sie eine Steuer-bzw. Abgabenpflicht vor, die nicht mit der eigentlichen Rückerstattung der D-MwSt entsteht, sondern mit dem Ausstellen eines Ausfuhrscheins. Ist das sinnvoll, und ist es juristisch durchsetzbar?
Beispiel: Wilhelm T. aus K. kauft in D ein, lässt sich einen Ausfuhrschein geben und abstempeln, und zahlt Ihrem Vorschlag folgend am CH-Zoll die Abgabe (oder deponiert die Kopie des Ausfuhrscheins). Nun erhält Wilhelm aber nie die MwSt.-Rückerstattung. Mögliche Gründe: er vergisst den Schein in der Schublade, geht nicht binnen Jahresfrist wieder nach KN, der Laden geht konkurs, oder die D-Post verliert den an Amazon eingesandten Ausfuhrschein. Dann hätte Wilhelm ja doppelt Steuern gezahlt. Ist das sinnvoll? Ist es durchsetzbar? Widerspricht es möglicherweise internationalen Handelsvereinbarungen?
Gast
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05.10.2017 19:27
#2 RE: Ausfuhrschein als Begründung der Abgabenpflicht?
entschuldigen Sie dass ich jetzt erst antworte, ich hatte viel zu tun.
Das Modell ist nicht von uns sondern von der IGDHS, der Interessengemeinschaft Dienstleistungen und Handel der Schweiz. Hinter diesem Verband stehen die grossen Verteiler, Migros, coop, Denner etc. Ich gehe davon aus dass ein solcher Verband seine politischen Vorschläge juristisch prüfen lässt.
Ich selbst bin kein Jurist, habe aber auch keine Bedenken. Die Pflicht zur Bezahlung der Einfuhrsteuer entsteht, dem Modell zufolge, durch die Beglaubigung des Ausfuhrscheins mit amtlichem Siegel, sprich Stempel, des ausländischen Zolls. Ob der Einkäufer sich hernach die ausländische Mehrwertsteuer zurück holt oder nicht, ist für die Bezahlung der Einfuhrsteuer ohne Belang. Das ist ja auch heute schon so, bei Beträgen über 300 CHF.